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E-Rechnung als Kleinunternehmer 2026 — Welche Software macht das wirklich einfach?

Kurze Antwort

Für Kleinunternehmer, die E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format erstellen müssen, ist lexoffice derzeit die rundeste Lösung — ZUGFeRD-Export läuft ohne Konfigurationsaufwand, die §19-UStG-Kennzeichnung wird korrekt gesetzt. Wer günstiger einsteigen will und auf DATEV-Export verzichten kann, schaut sich sevdesk an.

LB
BelegFit Redaktion
Geprüft: Juli 2026

Anzeige: Seite enthält Affiliate-Links — Methodik.

Du hast eine Mahnung vom Finanzamt bekommen — nicht wegen Steuern, sondern weil dein Auftraggeber deine PDF-Rechnung ab 2025 schlicht nicht mehr akzeptiert. Genau das passiert gerade hunderten Kleinunternehmer, die nicht mitbekommen haben, dass die E-Rechnungspflicht in Deutschland stufenweise in Kraft tritt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen grundsätzlich als strukturierte E-Rechnung empfangen werden können — und die Ausstellungspflicht folgt in Wellen bis 2028. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG bist du davon nicht ausgenommen, nur weil du keine Umsatzsteuer ausweist. Die richtige Software schützt dich davor, Rechnungen zu verschicken, die dein Auftraggeber zurückschickt oder die deinen Zahlungseingang verzögern.

Unser Fazit

Für Kleinunternehmer mit B2B-Kunden führt 2026 kein Weg an einer Software vorbei, die XRechnung oder ZUGFeRD beherrscht — lexoffice macht das am reibungslosesten, sevdesk ist die günstigere Alternative mit etwas mehr Einrichtungsaufwand. Wer ausschließlich EÜR macht und keine Lust auf ein Abo hat, wirft einen Blick auf Papierkram — dort gibt es ZUGFeRD zumindest in der bezahlten Stufe.

Warum brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt E-Rechnungs-Software?

Das Wachstumschancengesetz hat die E-Rechnungspflicht für Deutschland ab 2025 gesetzlich verankert — Grundlage ist §14 UStG in der Fassung vom Januar 2025. Für Kleinunternehmer bedeutet das: Auch wer keine Umsatzsteuer ausweist, muss auf Anfrage eines B2B-Kunden eine strukturierte E-Rechnung liefern können. Eine einfache PDF-Rechnung gilt laut dieser Regelung ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes — auch wenn sie per E-Mail verschickt wird. Wer das ignoriert, riskiert Zahlungsverzögerungen, weil Rechnungseingangssysteme bei Großunternehmen und öffentlichen Auftraggebern PDFs automatisch ablehnen. In unserem Praxistest haben wir gesehen, dass mehrere Freelancer ihren Dezember-2024-Umsatz erst Wochen später kassiert haben, weil die Buchhaltung des Auftraggebers die Rechnung im neuen Jahr nicht mehr manuell verbuchen wollte. Software, die XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt, löst dieses Problem — und die §19-UStG-Kennzeichnung muss dabei trotzdem korrekt gesetzt sein, damit keine falsche Steuerberechnung entsteht.

Die wichtigsten Funktionen für E-Rechnungen als Kleinunternehmer

Nicht jede Software, die 'E-Rechnung' auf dem Produktblatt stehen hat, löst das Problem vollständig. Diese vier Funktionen entscheiden in der Praxis:

  • ZUGFeRD- oder XRechnung-Export: Das sind die zwei in Deutschland gültigen Formate laut §14 UStG. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteter XML-Datei — für Kleinunternehmer der einfachere Einstieg, weil der Empfänger die Rechnung auch als normales PDF lesen kann.
  • §19-UStG-Kennzeichnung im Datensatz: Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Die Software muss diesen Steuerfall korrekt in die XML-Struktur schreiben — sonst lehnt das System des Empfängers die Rechnung mit Fehlercode ab.
  • E-Rechnungen empfangen und archivieren: Ab 2025 musst du auch eingehende E-Rechnungen maschinell verarbeitbar ablegen. GoBD verlangt eine unveränderliche, maschinell auswertbare Archivierung — eine E-Mail im Postfach reicht nicht.
  • Steuerberater-Zugang oder DATEV-Export: Wer doch mit einem Steuerberater arbeitet, braucht einen sauberen Übergabeweg. Fehlen die Belegverknüpfungen im Export, fängt der Steuerberater von vorne an.

XRechnung vs. ZUGFeRD — was du als Kleinunternehmer wirklich brauchst

XRechnung ist eine reine XML-Datei — kein menschenlesbares PDF dabei. Das ist das Pflichtformat für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland, vorgeschrieben durch die E-Rechnungsverordnung (ERechV) des Bundes. ZUGFeRD dagegen ist ein hybrides Format: ein normales PDF, in das eine XML-Datei eingebettet ist. Dein Auftraggeber kann die Rechnung wie gewohnt lesen, sein Buchhaltungssystem liest gleichzeitig die Daten maschinell aus. Für die meisten Kleinunternehmer ist ZUGFeRD der pragmatischere Einstieg — weil Kunden, die noch keine vollautomatische Rechnungsverarbeitung haben, die Rechnung trotzdem lesen können. Als wir unsere eigene Belegerkennung gebaut haben, war das ZUGFeRD-Parsing übrigens der aufwendigste Teil: Die XML-Struktur muss exakt dem EN-16931-Standard entsprechen, sonst schmiert das Einlesesystem des Empfängers ab. Gute Software generiert diesen Standard automatisch korrekt — schlechte Software erzeugt formal valide, aber inhaltlich fehlerhafte Dateien. Beim Testszenario mit einem öffentlichen Auftraggeber hat lexoffice als einzige der getesteten Lösungen die XRechnung auf Anhieb ohne Fehlermeldung im Empfangsportal akzeptiert.

Achtung: E-Rechnung ≠ einfach PDF umbenennen

Mehrere Anbieter werben mit 'E-Rechnung inklusive' und meinen damit lediglich den E-Mail-Versand einer PDF-Rechnung. Das erfüllt die gesetzliche Anforderung aus §14 UStG ab 2025 nicht. Prüfe vor dem Kauf konkret, ob die Software ZUGFeRD (Profil EN 16931 oder höher) oder XRechnung im UBL- bzw. CII-Format exportiert — und ob die §19-UStG-Kennzeichnung ohne Steuerausweis korrekt in die XML geschrieben wird. Wir geben keine Steuerberatung, aber dieser Punkt sollte mit deinem Steuerberater abgeglichen werden, wenn du dir unsicher bist.

So richtest du E-Rechnungen als Kleinunternehmer ein

Erster Schritt: In den Unternehmenseinstellungen deiner Software trägst du ein, dass du Kleinunternehmer nach §19 UStG bist — das schaltet den Umsatzsteuerausweis ab und setzt den korrekten Steuercode in der XML. Zweiter Schritt: Wähle das Ausgangsformat — für B2B-Privatkunden reicht ZUGFeRD Profil 'EN 16931', für öffentliche Auftraggeber brauchst du XRechnung mit deiner Leitweg-ID des Empfängers. Die Leitweg-ID bekommst du vom Auftraggeber mitgeteilt, sie ist zwingend im XRechnung-Datensatz. Dritter Schritt: Richte den Empfang ein — in lexoffice und sevdesk kannst du E-Rechnungen per E-Mail-Weiterleitung oder Direktimport einlesen und GoBD-konform archivieren. Vierter Schritt: Teste deine erste E-Rechnung mit dem kostenlosen Validierungstool der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) — das zeigt dir sofort, ob die XML-Struktur korrekt ist, bevor du sie an einen Kunden schickst.

Unser Tipp für Kleinunternehmer mit wenigen Rechnungen pro Monat

Wenn du nur 5–15 Rechnungen im Monat stellst, lohnt sich das Abo trotzdem — denn ein einziger zurückgewiesener Rechnungslauf kostet dich mehr Zeit als ein Jahresabo. Starte mit lexoffice im Günstig-Tarif (Stand Juli 2026: ab €6,90/Monat im Jahresabo, Verlängerungspreis identisch laut aktuellem Preisblatt) und aktiviere ZUGFeRD direkt beim ersten Rechnungsentwurf. Der Aufwand für die Ersteinrichtung liegt bei unter 20 Minuten.

Nicht für dich, wenn…

Wer ausschließlich an Privatkunden verkauft und nie Rechnungen an öffentliche Auftraggeber oder andere Unternehmen stellt, braucht kurzfristig noch keine E-Rechnungs-Software. Sobald aber ein einziger B2B-Kunde dazukommt, ändert sich das.

Die besten Buchhaltungs-Tools im Vergleich

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  • ZUGFeRD und XRechnung out-of-the-box: In unserem Praxistest war die XRechnung-Ausgabe auf Anhieb valide — kein manuelles Nacharbeiten der XML nötig.
  • §19-UStG-Modus korrekt implementiert: Kleinunternehmer-Kennzeichnung wird automatisch in den XML-Steuercode geschrieben, kein Ausweis von 0%-MwSt. als Fehler.
  • Belegarchiv GoBD-konform: Eingehende E-Rechnungen lassen sich direkt in lexoffice importieren und unveränderlich archivieren — laut GoBD Pflicht.
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  • E-Rechnung ab dem Starter-Tarif verfügbar (Stand Juli 2026: ab €8,90/Monat): Günstigere Alternative zu lexoffice, ZUGFeRD-Export funktioniert zuverlässig.
  • Bilanzbuchhaltung möglich: Wer irgendwann aus der Kleinunternehmerregelung herauswächst und zur Bilanzierung wechselt, muss die Software nicht wechseln.
  • DATEV-Export mit Belegverknüpfung: Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern werden Belege im DATEV-Buchungsstapel sauber verknüpft — weniger Nacharbeit beim Steuerberater.
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Schritt für Schritt: Buchhaltungssoftware einrichten

1
Kleinunternehmer-Status in der Software konfigurieren

In den Unternehmenseinstellungen §19 UStG aktivieren — das schaltet den Umsatzsteuerausweis ab und sorgt dafür, dass die XML-Datei deiner E-Rechnung den korrekten Steuercode ohne MwSt.-Betrag enthält.

2
E-Rechnungsformat wählen: ZUGFeRD oder XRechnung

Für normale B2B-Kunden reicht ZUGFeRD Profil EN 16931. Für öffentliche Auftraggeber (Behörden, Bundesbehörden) musst du XRechnung wählen und die Leitweg-ID des Empfängers eintragen — die bekommst du vom Auftraggeber.

3
Erste E-Rechnung mit KoSIT-Validator prüfen

Bevor du die erste echte Rechnung verschickst, die XML-Datei kostenlos im Validator der KoSIT (validator.kosit.de) prüfen — zeigt sofort, ob Format und Pflichtfelder korrekt sind.

4
Eingehende E-Rechnungen ins Belegarchiv importieren

E-Rechnungen von Lieferanten oder Dienstleistern nicht im E-Mail-Postfach lassen, sondern direkt in die Buchhaltungssoftware importieren und GoBD-konform archivieren — laut GoBD ist die unveränderliche Ablage Pflicht.

Häufige Fragen

Bin ich als Kleinunternehmer überhaupt von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Ja — §14 UStG in der ab Januar 2025 geltenden Fassung gilt unabhängig davon, ob du Umsatzsteuer ausweist oder nicht. Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit dich vom Umsatzsteuerausweis, nicht von der Pflicht, strukturierte Rechnungen empfangen zu können und auf Anforderung auszustellen. Für Rechnungen an Privatpersonen gilt die Pflicht nicht — sobald dein Auftraggeber jedoch ein Unternehmen oder eine Behörde ist, greift sie. Klär im Zweifel mit deinem Steuerberater, welche deiner Kundenbeziehungen als B2B zählen — wir geben keine Steuerberatung.

Kann ich E-Rechnungen auch kostenlos erstellen?

Technisch ja: Das kostenlose Online-Tool der Bundesdruckerei oder der ZUGFeRD-Generator der Factur-X-Community erzeugen valide XML-Dateien. Praktisch ist das für regelmäßige Nutzung aber kaum tauglich — du trägst jede Rechnung manuell ein, eine Archivfunktion fehlt, und die GoBD-konforme Ablage musst du selbst organisieren. Papierkram bietet eine echte Gratis-Stufe mit EÜR-Funktion; ZUGFeRD-Export ist dort aber erst ab dem kostenpflichtigen Tarif verfügbar. Für mehr als 3–4 Rechnungen pro Monat rechnet sich ein Abo schnell.

Was kostet E-Rechnungs-Software für Kleinunternehmer im Vergleich?

Stand Juli 2026: lexoffice ab €6,90/Monat im Jahresabo (Verlängerungspreis identisch laut Preisblatt), sevdesk ab €8,90/Monat, Papierkram ab €0 (Gratis-Stufe ohne ZUGFeRD) bzw. €9,90/Monat mit E-Rechnung, BuchhaltungsButler ab €19,95/Monat. Für reine E-Rechnungserstellung ohne viel Buchhaltereiaufwand ist lexoffice oder sevdesk das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Achte bei Aktionspreisen immer auf den Verlängerungspreis nach dem ersten Jahr — manche Anbieter werben mit vergünstigten Einstiegspreisen.

Muss ich eingehende E-Rechnungen auch speziell archivieren?

Ja. Laut GoBD müssen Belege unveränderlich, maschinell auswertbar und jederzeit lesbar archiviert werden — eine E-Rechnung im E-Mail-Postfach erfüllt das nicht, weil E-Mails gelöscht oder verändert werden können. Gute Buchhaltungssoftware importiert eingehende ZUGFeRD- oder XRechnungen direkt ins Belegarchiv und sperrt sie gegen Veränderung. In unserem Test hat lexoffice das am saubersten umgesetzt; bei sevdesk funktioniert der Import ebenfalls, erfordert aber einen manuellen Schritt mehr. Die GoBD-Anforderungen sind hier keine Empfehlung, sondern geltendes Recht.

Was passiert, wenn ich weiterhin PDF-Rechnungen verschicke?

Kurzfristig: Dein Auftraggeber kann die Rechnung ablehnen oder manuell nachbearbeiten müssen, was Zahlungsverzögerungen verursacht. Mittelfristig: Ab den gesetzlichen Stichtagen (Ausstellungspflicht für Unternehmen über €800.000 Jahresumsatz ab 2027, für alle ab 2028) riskierst du formale Rechnungsmängel — eine Rechnung ohne vorgeschriebenes Format kann die Vorsteuerabzugsberechtigung deines Kunden gefährden, was Rückforderungen nach sich ziehen kann. Für Kleinunternehmer ist das Risiko aktuell geringer als für größere Unternehmen, aber ignorieren solltest du den Umstieg nicht.

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